Azubi-BSK Formate gibt es nicht für alle Berufe und sie finden in der Schule statt. Zudem beziehen sie sich auf schulische Inhalte und dieses Angebot auf die betrieblichen Inhalte.
Ja
Ja, Betriebe können räumlich oder nach Bedarfen zusammengefasst werden.
Vorrangig soll das Angebot in den Unternehmen stattfinden. Wenn die Unternehmen mit einem anderen Ort einverstanden sind, kann das aber auch eine Möglichkeit sein. Bei Problemen diesbezüglich kann auch unterstützt werden.
Nein, es müssen zwei Angebote eingereicht werden.
Es gab Abfragen u. a. in der Jugendberufsagentur (JBA), dem Verwaltungs-rat des Ausbildungsunterstützungsfonds, in verschiedenen Runden und Workshops mit Unternehmen. Dort wurde der Bedarf nach Sprachförderung oft geäußert, insbesondere deren Umsetzung im Betrieb oder in Arbeitsplatznähe. In manchen Betrieben können die Bedarfe mit AsA flex abgedeckt werden, welche in der Agentur für Arbeit von dem Auszubildenden beantragt werden muss. In anderen Betrieben passt AsA flex nicht. In diesen Fällen soll das Vorhaben tätig werden.
Die Sprachförderung hat beim Verwaltungsrat des Ausbildungsunter-stützungsfonds eine hohe Priorität.
Ja, es soll sich an Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte wenden, das meint auch Auszubildende deren Vorfahren zugewandert sind. Das Angebot soll sich nicht an Muttersprachler:innen richten.
Verweisberatung ist ausdrücklich erwünscht. Das Angebot soll nicht nur aus möglichst vielen Stunden für die Auszubildenden bestehen, sondern beinhaltet auch die Kontaktaufnahme mit relevanten Akteur:innen, wie den Kammern oder der Arbeitsagentur oder anderen Partnern der Jugendberufsagentur.
Nein, das Angebot soll sich ausschließlich an Auszubildende wenden.
Alle Unterlagen die einzureichen sind, finden Sie unter „Punkt 10 – Einzureichende Unterlagen“ im Wettbewerbsaufruf. Der Schwerpunkt liegt auf einem detailreichen Konzept und der Kostenplanung.
Aktuell lässt sich das nicht genau beziffern, nur dass der Bedarf als groß beschrieben wird. Es bietet sich daher an umfangreich zu planen und zu schauen, wie viel Geld zur Verfügung steht und diese Mittel mit dem Angebot auszuschöpfen.
Bestehende Mitarbeitende können, auch wenn sie schon im Unternehmen tätig sind, nur mit einem Stundenanteil eingesetzt werden.
Grundsätzlich sollten die Antragstellenden in der Lage sein Betriebszugänge aufzubauen. Wenn es Probleme bei der Annahme des Angebotes durch die Betriebe geben sollte, würde zusammen mit SASJI eine Problemanalyse erfolgen. Je nach Bedarf ist denkbar, dass SASJI als Partnerin des JBA-Netzwerks dann bei den Zugängen unterstützt. Da es im Land Bremen einen hohen Anteil an jungen Menschen mit Migrationsgeschichte gibt, wird davon ausgegangen, dass entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Ja, es können in der Hinsicht flexible Angebote gemacht werden, die die Bedarfe der Betriebe abbilden.
Ja. Nur die Betriebe die in den Fonds einzahlen, können das Angebot in Anspruch nehmen.
Ja, dafür wird es ein niedrigschwelliges Formblatt geben, welches mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Betriebes vorliegen soll.
Ja, es ist ausreichend, wenn der Betrieb den Bedarf an dem Angebot feststellt. Sollte wider Erwarten, der/die Auszubildende keinen Deutschförderbedarf haben, kann das Angebot nicht greifen. Variierende Unterrichtsstunden/Bedarfe sollten eingeplant werden.
Betriebe, die in Berufen ausbilden, die durch einen gesetzlich oder tarifvertraglich vereinbarten Ausgleichsfonds einzahlen, wie z. B. Pflegebranche, Bauhandwerk, Schornsteinfegerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau.
Anzugeben sind Personalkosten mit AG Brutto (die Besserstellung wird geprüft, außer bei Tarifverträgen, dann nur die Angemessenheit) und Sachkosten (siehe Anlage 1 zur Förderrichtlinie). Als Gemeinkosten-pauschale werden 15% der Ausgaben für das hauptamtlich sozial-versicherungspflichtig beschäftigte Projektpersonal anerkannt. Sollte diese Gemeinkostenpauschale von 15% nicht auskömmlich sein, kann eine Pauschale von 25 % des hauptamtlichen sozialversicherungspflichtigen Personals) beantragt werden.
Sachkosten müssen benannt, jedoch nicht finanziell hinterlegt, werden.